Europäische Verpackungsordnung: Holzindustrie warnt vor Folgen

Zum Beginn des Trilogverfahrens zur europäischen Verpackungsverordnung mahnt die Wertschöpfungskette für Holzverpackungen Korrekturen an. Es drohten europäische Vorgaben, die den Klimaschützer Holz und das etablierte Holzrecycling im Verpackungsbereich gefährdeten, hieß es in einer Mitteilung dazu. Damit würde die Holzverpackungsindustrie in ihrer Existenz gefährdet und mit ihr die Zuliefererindustrien – Säge- und Holzwerkstoff-industrie – in eine weitere Krise gezogen. Die europäische Verpackungsverordnung PPWR – Packaging & Packaging Waste Regulation – könnte das Aus für etablierte Ladungsträger aus Holz, etwa Paletten, bedeuten. Denn die Vorgaben zu Leerräumen, dem Mindesteinsatz von Recyclingmaterial und zum sogenannten Closed Loop Recycling seien bei Holzverpackungen, insbesondere im Industriebereich, technisch nicht umsetzbar. 

Die neuen Regelungen, die im Bereich der Kunststoffverpackungen vielleicht sinnvoll seien, hätten im Bereich der Holzverpackungen absurde Konsequenzen, heißt es weiter: Ausgerechnet Holz, der kohlenstoffspeichernde, nachwachsende Klimaschützer und Recyclingvorbild der Kreislaufwirtschaft, würde im Verpackungsbereich faktisch ausgeschlossen. Die Holzpackmittelindustrie mit ihren Zulieferern aus Säge- und Holzwerkstoffindustrie forderten daher zur Abwendung dieser Risiken die Herausnahme von Holzverpackungen aus dem Geltungsbereich der PPWR, um Folgen für die etablierten Holzverpackungen wie etwa Paletten und die auf sie angewiesenen Lieferketten zu vermeiden. „Neue medizinische Geräte für das Krankenhaus, Maschinen und Ersatzteile für die Industrieproduktion – sie alle werden gut geschützt in stabilen Kisten oder auf Paletten aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz zu ihrem Ziel gebracht. Ebenso wie Lebensmittel zum Supermarkt. Paletten und Co. halten also die Versorgung von uns allen am Laufen. Damit ist zum 1. Januar 2030 Schluss, sofern nicht wesentliche Korrekturen am Gesetzestext vorgenommen werden“, warnte Marcus Kirschner vom Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung e.V. (HPE).

Der „Green Deal” der Europäischen Kommission, der auch Treiber der EU-Verpackungsverordnung ist, soll eine Stärkung von Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Wirtschaften bringen. Es ist das erklärte Ziel der PPWR, die Verpackungsabfälle bis 2040 schrittweise – aber deutlich – zu reduzieren. Daher fokussiert der Verordnungsentwurf der EU-Kommission auf Kunststoffe und den privaten Endverbrauchermarkt (B2C), betont aber zugleich die Gültigkeit für alle Verpackungen. „Die prinzipiellen Ziele der PPWR sind unstreitig und gut. Allerdings kann man nicht alle Verpackungen in einen Topf werfen“, differenzierte auch Julia Möbus vom Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) und kritisierte den „one-size-fits-all“-Ansatz des Gesetzesvorhabens. Dieser „Einheitsansatz“ werde den einzigartigen Eigenschaften und Beiträgen von Holzverpackungen und -paletten zur Kreislaufwirtschaft nicht gerecht.

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