HDH: „EU-Kompromiss zu Lieferketten darf nicht Gesetz werden“

In Brüssel haben sich die Vertreter von Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz verständigt, das an Abnehmer von Ware, u.a. aus der Holzindustrie, hohe Nachweispflichten in Sachen Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz stellt. Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) kritisiert die EU-Einigung als realitätsfern und als Bedrohung für die Wettbewerbskraft hiesiger Unternehmen. Gingen die Anforderungen an hiesige Unternehmen doch über das ohnehin schon schwer umsetzbare deutsche Lieferkettengesetz hinaus.
In einer entsprechenden Mitteilung des Verbands heißt es dazu: „Die meist mittelständisch geprägten Unternehmen der deutschen Holzindustrie mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz als ihrem Ausgangsmaterial sind den Prinzipien der Nachhaltigkeit verpflichtet, in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Ein Großteil ihrer Ware stammt ohnehin aus Deutschland. Die Unternehmen der Holzindustrie nehmen auch Verantwortung im Handel wahr. Das darf aber nicht heißen, dass sie per EU-Verordnung einen Blankoscheck für mögliche Verstöße gegen Umweltschutz- oder Arbeitsnormen unterschreiben. Der Staat darf sich seinerseits nicht aus der Verantwortung stehlen. Genau darauf aber würde die auf EU-Ebene nun getroffene Vereinbarung in der Praxis hinauslaufen. Denn Unternehmen könnten nach den geplanten Regeln für ihre gesamte vorgelagerte Lieferkette, die sogenannte Geschäftskette, herangezogen werden, also auch für Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling.“
Deutschland und die EU dürften das neue Jahr nicht „mit neuen meterhohen Bürokratielasten für den Mittelstand beginnen. Genau das aber würde das EU-Lieferkettengesetz bedeuten“, kritisierte jetzt HDH-Präsident Johannes Schwörer (Foto) und erläuterte: Die geplante weitere Ausweitung des Geltungsbereichs und auch des Haftungsrahmens in den EU-Plänen sei für Mittelständler nicht zu handhaben und stelle die Unternehmen vor unüberschaubare Risiken im Handel. Denn mit der Umsetzung der EU-Trilog-Übereinkunft würden Sorgfaltspflichten ganz neu definiert und sich bei Umsetzung auch auf Vorgänge erstrecken, die außerhalb des Wirkungsbereichs deutscher Unternehmen lägen. „Hier kämen Haftungsregelungen auf uns zu, die die Betriebe nicht mehr selbst kontrollieren können. Es würde eine Rechtsunsicherheit geschaffen, die Gift für die Marktposition unserer Unternehmen wäre“, warnte er.
Der HDH fordere daher, das Haftungsrisiko für Auftraggeber zu beschränken, wenn diese eine angemessene Risikobewertung vorgenommen hätten. „Wir brauchen Rechtssicherheit im Handel“, so Schwörer. „Europaparlament und Ministerrat sollten dem faulen Kompromiss, die ihre Verhandler im Trilog mit der EU-Kommission gemacht haben, nicht zustimmen.“ Bereits die deutsche Lieferkettengesetzgebung enthält aus Sicht des HDH teils praxisferne Regelungen. Deren Umsetzung gehe durch steigende Dokumentationspflichten mit erhöhten bürokratischen Lasten für die Unternehmen einher. Praxisfern seien die Regeln aber auch für Behörden, wenn ihnen die nötige Personalstärke zur Kontrolle und Durchsetzung von Regeln fehle. „Erhöhte Dokumentationspflichten dürfen nicht zum Papiertiger werden. Der Ehrliche darf nicht schon wieder der Dumme sein“, sagte Schwörer mit Blick auf zusätzlich drohende Bürokratie für hiesige Unternehmen, von denen Konkurrenten in anderen Ländern nicht betroffen seien.
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