Patentverletzung: Homag setzt einstweilige Verfügung durch

Die Homag GmbH hat auf der Ligna 2025 in Hannover eine schwerwiegende Patentverletzung festgestellt. Das chinesische Unternehmen IMAI – die Guangdong Super Machinery Technology Co. Ltd. – stellte dort eine Maschine vom Typ „Pro Edge NC680-LP-AR“ aus, die zwei Fügeeinrichtungen enthält, welche in ihrer Kombination gegen das europäische Patent EP 2243619 B2 von Homag verstößt.
Die betreffende Maschine ist mit zwei alternativen Fügeverfahren ausgestattet: Zum einen wird vorbeschichtetes Kantenbandmaterial verwendet, dessen Klebeschicht vor dem Aufbringen auf das Werkstück mittels Laser aktiviert wird. Zum anderen kommt unbeschichtetes Kantenbandmaterial zum Einsatz, bei dem der Kleber erhitzt und mit einer Leimwalze direkt auf die Schmalseite des Werkstückes aufgetragen wird. Beide Verfahren können automatisiert im Wechsel eingesetzt werden. Diese Technologie sei zentraler Bestandteil des Patentes von Homag, wie es in einer Mitteilung dazu heißt.
Angesichts dieses Verstoßes hatte Homag umgehend beim zuständigen Landgericht Braunschweig den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Noch während der Ligna wurde dem Unternehmen IMAI der Antrag auf eine einstweilige Verfügung zugestellt. Das Landgericht lud beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung am 12. Juni 2025. Nach intensiver Prüfung der Sachlage bestätigte das Gericht die Patentverletzung und erließ die einstweilige Verfügung. Damit ist es IMAI untersagt, die beanstandete Maschine weiterhin in Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zum genannten Zweck einzuführen oder zu besitzen.
Dr. Sergej Schwarz, Vorstandsmitglied der Homag Group, begrüßt die schnelle und klare Entscheidung des Gerichts und sieht Homag im konsequenten Schutz geistigen Eigentums bestätigt. „Unsere Technologie steht für viele Jahre harte Arbeit, Erfindungsreichtum und Mut, in Innovationen zu investieren. Wir werden auch in Zukunft entschlossen gegen Patentverletzungen vorgehen.“
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