VHI: Bei der EUDR schnellstmöglich die Notbremse ziehen

„Es macht einen fassungslos, dass die Kommission offensichtlich die Probleme in der nachgelagerten Kette, trotz der Darlegung und Diskussionen der letzten zwei Jahre, überhaupt nicht verstanden hat“, erklärt die Geschäftsführerin des Verbandes der Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie (VHI), Anemon Strohmeyer, zu den jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen der EU-Kommission zur Umsetzung der EUDR.
Strohmeyer weiter: „Der nun vorliegende Vorschlag der Kommission ist für die nachgelagerte Kette nicht umsetzbar, wir müssen ein deutliches Stop aussprechen. Soll die EUDR nicht im totalen Chaos enden, muss nun schnellstmöglich die Verschiebung um ein Jahr beschlossen werden und zeitnah in 2026 ein neuer durchdachter Vorschlag zur Umsetzung der EUDR vorgelegt werden.“
Der VHI appelliere an das EU-Parlament und den Rat, den Vorschlag der Kommission abzulehnen und die sofortige Verschiebung um ein Jahr sowie daran anschließend die Aushandlung eines umsetzungsfähigen Vorschlages vorzunehmen. Insbesondere sei hinsichtlich der Praktikabilität dringend geboten, die Verbände der Wertschöpfungskette mit einzubeziehen, für die der Einsatz gegen Entwaldung ebenso ein wichtiges Anliegen sei, für dessen Erreichen es aber umsetzungsfähige Instrumente brauche.
Dazu schreibt der VHI:
„Auch wenn man der EU-Kommission für Ihren Änderungsvorschlag zur Ausgestaltung der EUDR eine gute Absicht unterstellen möchte, bedeutet ,gut gemeint´ leider nicht ,gut gemacht´: Die vorgeschlagenen neuen Regelungen für die nachgelagerte Wertschöpfungskette wären ein Desaster für die Holzindustrie.
Den Fokus bei den Sorgfaltspflichten bezüglich der Entwaldungsfreiheit auf die Erstinverkehrbringung des relevanten Erzeugnisses, wie Holz, zu legen und diese Sorgfaltspflicht in der nachgelagerten Kette nicht wiederholen zu müssen, ist sachlich richtig und geeignet, den sinnentleerten Bürokratieaufwand in der nachgelagerten Wertschöpfungskette sachgerecht zu reduzieren.
Auch die Vereinfachung für Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Erstinverkehrbringung dürfte bei der Implementierung der EUDR in praxisrelevanter Weise helfen können, damit kleine Forstbetriebe, die mit der Umsetzung der EUDR derzeit teils vor unlösbaren Problemen stehen, entlastet werden und somit EUDR-konformes Holz liefern könnten, auf das die nachgelagerte Kette angewiesen ist.
Nicht gelungen ist indes die Umsetzung dieser Entlastungsbestrebungen bei der nachgelagerten Wertschöpfungskette: Nach Art. 5 des EUDR-Vorschlags müssen die produzierenden Unternehmen, die EUDR-konformes Holz/Vorprodukte einsetzen, zwar keine Sorgfaltserklärung mehr abgeben. Sie müssen aber die relevanten Informationen ihrer Lieferanten dennoch sammeln, vorhalten und an die Kunden weitergeben. Diese Pflicht soll Informationen wie Referenznummern und Deklarationen beinhalten.
Dies bedeutet zum Beispiel für die Holzwerkstoffindustrie, dass sie statt einer (durch die Sorgfaltserklärung generierte) Referenznummer hunderte oder tausende Nummern mit jeder ausgelieferten Platte an die Kunden weitergeben müsste:
- Bislang war von der EUDR vorgesehen, die hohe Anzahl an gelieferten Rohstoffen mit der Zusammenfassung von Chargen über einen bestimmten Zeitraum in der Sorgfaltserklärung von tausenden Referenznummern auf eine zu verdichten. Hier hätten jetzt Entlastungen der Kommission bei der Neuaufsetzung der EUDR ansetzen müssen – stattdessen wurde die Situation verschlimmbessert. Denn die Verdichtung auf eine Referenznummer ist nicht mehr vorgesehen.
- Statt dessen müssten die Unternehmen der Holzwerkstoffindustrie nach dem Vorschlag der Kommission nun alle Inputreferenznummern sowie die (neu eingeführten) Deklarationskennungen an ihre Kunden weitergeben. Was das bedeutet? In den großen Werken der Holzwerkstoffindustrie landen hunderte Lieferungen von Inputrohstoffen wie Sägenebenprodukte pro Tag an. Jede Lieferung kommt mit einer unterschiedlichen Anzahl von Referenznummern (oder der neu eingeführten Deklarationskennung) an. Diese Lieferchargen werden zu Haufwerken zusammengeführt, aus denen dann sukzessive die Produkte wie Spanplatten hergestellt werden. Diese Spanplatten enthalten dann gewissermaßen alle diese Referenznummern – und müssten an die Kunden wie Möbelhersteller oder Holzbauunternehmen oder Händler weitergegeben werden: Statt einer Nummer werden es hunderte, eher tausende sein.
Der Geltungsbeginn muss erneut um ein Jahr verschoben und ein neuer Vorschlag bis Ende des 1. Quartals 2026 vorgelegt werden, sonst fährt die Holzindustrie vor die Wand.“
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