Holzindustrie begrüßt Verschiebung und Nachbesserung der EUDR

Der Hauptverband der deutschen Holzindustrie (HDH) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die EU-Entwaldungsrichtline (EUDR) in entscheidenden Punkten zu korrigieren und die Umsetzungsfrist um ein Jahr zu verschieben. HDH-Präsident Johannes Schwörer erklärte: „Insbesondere die Einführung einer Nichtrisiko-Kategorie bewahrt heimische Unternehmen und Waldbesitzer vor einer gewaltigen Bürokratieleast. Ziel der EUDR ist es, Entwaldung und Raubbau zu verhindern, nicht neue Planstellen für Bürokratie zu schaffen. Es ist daher folgerichtig, Ausnahmen von der Deklarationspflicht für Unternehmen aus Staaten zu schaffen, in denen nachweislich kein Risiko besteht und die nationale Gesetzgebung den Wald vor Entwaldung und Raubbau schützt.“
Die Entscheidung des EU-Parlaments ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschluss muss noch von den Mitgliedsstaaten bestätigt werden. „Wir appellieren jetzt an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, dem Beschluss des EU-Parlaments im Rat der Europäischen Union zuzustimmen. Damit würde dem zentralen Versprechen des Bürokratieabbaus Rechnung getragen, ohne dass Waldflächen in Deutschland und Europa gefährdet werden,“ forderte Schwörer. Die EU-Entwaldungsverordnung sollte ursprünglich am 30. Dezember 2024 Anwendung finden. Nach massiver Kritik von Experten, Unternehmen, Verbänden, Waldbesitzern und Drittstaaten schlug die Europäische Kommission vor, die Anwendung um ein Jahr zu verschieben. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstützte eine Verschiebung.
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